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   OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 366/05   

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https://dejure.org/2006,4472
OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 366/05 (https://dejure.org/2006,4472)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.2006 - 17 U 366/05 (https://dejure.org/2006,4472)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 17 U 366/05 (https://dejure.org/2006,4472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bankenfinanziertes Rentenmodell in Form einer sog. Sicherheitskompaktrente: Pflicht zur Gesamtbetragsangabe wegen sog. unechter Abschnittsfinanzierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Ansparversicherung neben dem Festdarlehen bei einem kreditfinanzierten Rentenmodell; Abdeckung einer mit Fälligkeit der Tilgungslebensversicherung anfallenden Kapitalertragssteuer durch die Ansparversicherung; Pflicht zur Angabe des Gesamtbetrages bei ...

  • Judicialis

    VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b Satz 2
    Bei kreditfinanzierten Rentenmodellen die mit Festdarlehen einer Ansparversicherung kombiniert werden, liegen zwei unterschiedliche Darlehensformen vor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. b a. F.
    Zur Gesamtbetragsangabepflicht bei kreditfinanziertem Rentenmodell mit Steueranspar- und Tilgungsversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 722
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 366/05
    Eine Rückzahlung des Kredits in Teilbeträgen mit der Folge einer Pflicht zur Angabe des Gesamtbetrages liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zwar auch vor, wenn endfällige Kredite mit Tilgungsaussetzung, wie sie hier gegeben sind, bei Fälligkeit zumindest zum Teil mittels eines in der Zwischenzeit angesparten Bausparvertrages oder einer Lebensversicherung abgelöst werden sollen (BGHZ 149, 302, 306 ff.).

    Um ihm eine sachgerechte Entscheidung über die Kreditaufnahme und einen Vergleich mit anderen Angeboten zu ermöglichen, ist es nur von nachrangiger Bedeutung, ob er Tilgungsraten direkt an den Kreditgeber oder zunächst Zahlungen an eine Versicherung oder Bausparkasse erbringt, wenn nur von vornherein feststeht, dass diese Zahlungen zur Rückzahlung des Kredits verwendet werden (BGHZ 149, 302, 308 m. w. N.).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2006 - 17 U 366/05
    Die Auslegung des Darlehensvertrages, die der Senat selbstständig und ohne Bindung an das Ergebnis des Landgerichts vorzunehmen hat (BGH, Urt. vom 14.7.2004 - VIII ZR 164/03, BGHZ 160, 83 = NJW 2004, 2751), führt nicht zu den vom Landgericht angenommenen eindeutigen Tilgungszweck der Ansparversicherung.
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